Albers * Der Baubegleiter
Unabhägig und mit langjähriger Berufserfahrung
Albers * Der Baubegleiter
Dorfstr. 33
23816 Neversdorf
Telefon +49 4552 1200
Ich unterstütze Bauherren bei der Realisierung von Einfamilienhäusern,
indem ich auf der Baustelle die Bauarbeiten kontrolliere, um Mängel am Bau zu verhindern.
Ich berate die Bauherren aber auch nur zu einzelnen Fragen, ohne dass ich als Baubegleiter
für das gesamte Einfamilienhaus für Sie tätig bin.
Einfach ausgedrückt:
Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauvorhaben, ich beantworte sie Ihnen.
Ich helfe den Bauherren bei der Beantwortung von Fragen,
die schon bei der Beurteilung des Bauvertrages oder erst während der Bauzeit auftreten.
Obwohl Sie als Bauherr oder Bauherrin davon ausgehen, dass Sie objektiv und gut bei der Planung des Hauses und bei der Bauausführung beraten werden oder beraten worden sind, stellen sich den Bauherren immer wieder Fragen, auf welche Details kann zur Kosteneinsparung verzichtet werden, ohne dass die Qualität leidet? Handelt es sich hier und da um einen Mangel oder ist die Bauausführung korrekt? Wer kann diese Fragen objektiv und ohne Eigennutz beantworten? Der Bauleiter? Der Handwerker?
Wenn sich diese Fragen stellen, berate ich Sie gern als Ihr Interessenvertreter, als Ihr Baubegleiter. Auch wenn ich nicht insgesamt für Ihr Bauvorhaben als Baubegleiter tätig sein soll, helfe ich Ihnen gern bei sporadisch auftretenden Fragen oder bei der Bewertung von Mängeln bei den Bauausführungen. Oft ist Eile geboten, um ein Verdecken der Mängel zu verhindern.
Beispiel: Welche Abwasserleitungen im Gebäude müssen einer Druckprüfung unterzogen werden?
Beispiel: Mit wie vielen Befestigungspunkten müssen die Fenster mit dem Mauerwerk verankert werden?
Beispiel: Das Dach wurde mit Dachziegel eingedeckt. Die Handwerker erklären Ihnen, dass das Dach sturmsicher verankert ist. Sie sind sich aber nicht sicher, ob die Dachziegel mit einer ausreichenden Anzahl von Sturmhaken befestigt worden sind. Wie überprüft man das?
Beispiel: Ist die Rate der Abschlagsrechnung für den Dachstuhl schon zu bezahlen? Welche Leistungen müssen für die einzelnen Raten erbracht sein?
Beispiel: Muss ich eine Rate bezahlen, wenn die Bauausführung Mängel aufweist? Wie kann sich der Bauherr vorausschauend vor einem Schaden bei einer Insolvenz des Generalunternehmers schützen?
Ich stehe Ihnen als kompetenter Berater zur Verfügung.